Sportförderung für Privatpersonen

Sport

Mit 01. Jänner 2023 ist eine neue Förderung in unserer Gemeinde gestartet - die Sportförderung für Privatpersonen. Mit dieser Förderung sollen Kinder und Jugendliche animiert werden, sich sportlich zu betätigen bzw. zu bewegen und die Familien dabei zu unterstützen. Diese Förderung wurde nun durch den Gemeinderat bis 30. November 2024 verlängert.

Hier die Eckdaten, Kriterien und Voraussetzungen für den Erhalt dieser Förderung:

  • Förderung von sportlichen Aktivitäten für Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
  • Förderhöhe: € 25,00 pro Person und Kalenderjahr - einmal pro Kind und Kalenderjahr
  • Zeitraum: Die Förderung kann ab sofort für das laufende Kalenderjahr bis zum 30. November 2024 beantragt  werden.
  • Voraussetzung für Sportvereine: Nachweis über die Vereinszugehörigkeit bzw. Bestätigung der Teilnahme an offiziellen Sportkursen - gefördert werden ausschließlich eingetragene Vereine
  • Voraussetzung für Sportsaisonkarten: Vorlage des Kaufbeleges, worauf der Name des Kindes angeführt ist bzw. zusätzlich Vorlage der Sportsaisonkarte des Kindes (sofern der Name auf dem Kaufbeleg nicht angeführt ist).
  • Für die Auszahlung der Fördermittel ist die Vorlage eines Einzahlungsbeleges oder einer Zahlungsbestätigung vom jeweiligen Verein oder Betrieb erforderlich.
  •  Die Förderperson muss seit mindestens einem Monat mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bruck  am Ziller gemeldet sein.
  • Antragstellung: Über ein eigenes Formular (siehe unten), welches im Gemeindeamt erhältlich ist, oder über die Gemeindehomepage heruntergeladen werden kann. Dem Formular ist ein Einzahlungsbeleg, ein Kaufbeleg oder eine Zahlungsbestätigung beizufügen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in bar direkt im Gemeindeamt nach Vorlage der Belege und des Antragsformulars.

Download Antragsformular:
Sportförderung - Antragsformular 2024.pdf (0.16 MB)