Allgemeine Information
Ein Legalisator ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge, Darlehensverträge, etc. zuständig.
Die Aufgabe des Legalisators umfasst ausschließlich die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages.
Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Bruck am Ziller mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten.
Kontakt
Wasserer Lucas
Legalisator in Grundbuchsachen - Gemeinde Bruck am Ziller
Tel.: 0650/62 62 46 3
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich!
Gebühren
Die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift sind vom im Dokument angegebenem Wert abhängig und sind laut Verordnung des Bundesministers für Justiz wie folgt festgesetzt:
bei einem Wert bis zu € 140,-- | gebührenfrei |
bei einem Wert über € 140,-- bis € 700,-- | € 3,-- |
bei einem Wert über € 700,-- bis € 3.000,-- | € 7,-- |
bei einem Wert über € 3.000,-- bis € 7.000,-- | € 9,-- |
bei einem Wert über € 7.000,-- bis € 35.000,-- | € 24,-- |
bei einem Wert über € 35.000,-- | € 31,-- |
bei unbestimmtem Wert | € 3,-- |
Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift gleichzeitig erscheinender Personen beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf dem Dokument ist weiters eine einmalige Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.